Urkunde, 1430 November 8

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Rudolff Geyling, Schultheiss, Jacob Bru(e)ne, Johann Palmstorffer, Johann Wyße, Johann von Glauburg, Johann Monys, Sifrid zum Burggrafen und Syfrid Wellder, Schöffen zu Franckenfurd, beurkunden, dass am vergangenen Freitag nach S. Gallus, "als wir in des Rychs Stad Franckenfurd uber anleide gingen", Heinrich Laurin, Küster, und einige seiner Mitkanoniker zu Aschaffenburg im Namen des Stifts gegen Herman Henckel klagten, dass dieser von seinem "hinderhuse" "zum Lyntworme" einen Trauf in den "kennel" ihres benachbarten Hauses in ihrem Hof geleitet habe, dessen Beseitigung sie forderten, wogegen dieser geltend machte, dass dieser Zustand schon zu seines Vaters Zeit war. Es wird entschieden, dass, falls Heinrich Laurin und die Kanoniker beschwören, dass sie binnen Jahresfrist, nachdem sie den Trauf gewahr geworden waren, zu Franckenfurd dagegen Anspruche erhoben, der Trauf zu beseitigen sei, falls Herman nicht mit Urkunden seine Berechtigung nachweise, wozu dieser nicht imstande war. Am heutigen Tage sei nun Heinrich Laurin mit Bevollmächtigungsurkunde des Stifts "an des Rychs gerichte zu Franckenfurd" erschienen mit Vollmacht, "die berechtunge" nach dem obigen Urteil zu tun, worauf Herman dann verzichtete, "als soliche vrteil vnd sache auch in des Rychs gerichts buche zu Franckenfurd geschriben steet".